Rechts-Lexikon

    Auslobung

    Verbindliches öffentliches Versprechen, für das Herbeiführen eines Erfolgs oder die Vornahme einer Handlung eine bestimmte Leistung zu gewähren. Bsp.: Versprechen eines Finderlohnes auf einem Plakat.
    Geregelt ist dies in den §§ 657 ff. BGB.

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