Auskunftspflicht
Eine Behörde ist dazu verpflichtet, den an einem Verwaltungsverfahren beteiligten Personen Auskunft über ihre Rechte und Pflichten zu erteilen.
Im Zivilrecht besteht eine Auskunftspflicht nur in den gesetzlich geregelten Fällen.
Verwandte Begriffe: Auskunftsanspruch
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