Rechts-Lexikon

    Auskunftsanspruch

    Ein gegen Dritte gerichteter Anspruch auf Mitteilung bestimmter Tatsachen. Allgemein geregelt in § 260 BGB, weitere besondere Auskunftsansprüche finden sich in den familien- und erbrechtlichen Abschnitten des BGB.

    « zurück zur Übersicht

    Gerne beraten wir Sie zum Thema "Auskunftsanspruch" in der Umgebung von Blankenfelde, Dahlewitz, Mahlow, Rangsdorf und Zossen in unserer Zweigstelle Dahlewitz.