Augenschein
Augenschein in der Rechtssprache bedeutet die sinnliche Wahrnehmung beweiskräftiger Tatsachen durch den Richter. Der richterliche Augenschein ist ein Beweismittel.
Gerne beraten wir Sie zum Thema "Augenschein" in der Umgebung von Blankenfelde, Dahlewitz, Mahlow, Rangsdorf und Zossen in unserer Zweigstelle Dahlewitz.
