Auftrag
Auftrag ist die in §§ 662 ff. BGB geregelte Verpflichtung einer Person, für einen anderen ein Geschäft nach dessen Weisungen unentgeltlich zu besorgen.
Gerne beraten wir Sie zum Thema "Auftrag" in der Umgebung von Blankenfelde, Dahlewitz, Mahlow, Rangsdorf und Zossen in unserer Zweigstelle Dahlewitz.
