Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Ausnahmsweise kann ein Arbeitsverhältnis statt durch Kündigung auch in den Grenzen des § 9 KSchG durch ein gerichtliches Urteil aufgelöst werden.
Verwandte Begriffe: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag
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