Rechts-Lexikon

    Außerordentliche Kündigung

    Als außerordentlich wird eine Kündiung bezeichnet, wenn sie ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist geschieht. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, weshalb diese Art der Kündigung auch "Kündigung aus wichtigem Grund" genannt wird. Sie ist allgemein in § 314 BGB geregelt, für bestimmte Schuldverhältnisse bestehen allerdings spezialgesetzliche Vorschriften.

    Verwandte Begriffe: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsvertrag, Auflösung des Arbeitsverhältnisses

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