Rechts-Lexikon

    Arzthaftung

    Unter Arzthaftung versteht man die Verantwortung eines Arztes gegenüber einem Patienten bei schuldhaftem Handeln, welche infolge der Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit entsteht. Die Arzthaftung ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Ansprüche ergeben sich daher zivilrechtlich sowohl aus der Verletzung des Behandlungsvertrages an sich, als auch aus dem Recht der unerlaubten Handlungen (§§ 823 ff. BGB). Unter Umständen kommt auch eine strafrechtliche Verfolgung in Betracht.

    Verwandte Begriffe: Zivilrecht

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