Rechts-Lexikon

    Arbeitsvertrag

    Der Arbeitsvertrag ist ein Unterfall des in §§ 611 ff. BGB geregelten Dienstvertrages. Er ist die schuldrechtliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über alle wesentlichen Umstände des Arbeitsverhältnisses.

    Verwandte Begriffe: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsrecht

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