Rechts-Lexikon

    Arbeitsunfähigkeit

    Arbeitsunfähig ist derjenige, der aufgrund körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht mehr in Lage ist, seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit oder eine vergleichbare Beschäftigung auszuüben.

    Verwandte Begriffe: Arbeitnehmer

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