Rechts-Lexikon

    Arbeitsrecht

    Teil des Zivilrechts, in dem die Umstände abhängiger Beschäftigung geregelt sind. Es setzt sich aus Vorschriften des BGB, aber auch aus eigenständigen Gesetzen wie z.B. dem Kündigungsschutzgesetz oder dem Bundesurlaubsgesetz zusammen.

    Verwandte Begriffe: Zivilrecht

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