Arbeitslosengeld
Arbeitslosengeld ist der durch vormalige Zahlungen zur Sozialversicherung erworbene sozialversicherungsrechtliche Erstattungsanspruch des Arbeitslosen zur Sicherung seines Lebensunterhaltes. Arbeitslosengeld (ALG) ist im Sozialgesetzbuch III (SGB III) geregelt.
Verwandte Begriffe: Arbeitslosengeld II
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