Rechts-Lexikon

    Arbeitslosengeld II

    Arbeitslosengeld II (ALG II) ist die im Sozialgesetzbuch II (SGB II) geregelte Sozialleistung für arbeitsfähige Erwerbssuchende, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III haben.

    Verwandte Begriffe: Arbeitslosengeld

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