Rechts-Lexikon

    Anwartschaftsrecht

    Anwartschaftsrecht ist die rechtlich geschützte Aussicht auf den Erwerb eines Rechts. Von einem Anwartschaftsrecht spricht man, wenn der Rechtserwerb nur noch einseitig von einem Handeln des Erwerbers abhängig ist, beispielsweise von der Zahlung der letzten Kaufpreisrate einer unter Eigentumsvorbehalt erworbenen Sache. Mit Zahlung der letzten Rate wird der Erwerber Eigentümer der Kaufsache.

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