Rechts-Lexikon

    Angebot

    Synonym für den Begriff des Antrags, im BGB in §§ 145. ff geregelt. Durch wirksames Angebot und wirksame Annahme kommt ein Rechtsgeschäft, z.B. ein Kaufvertrag zwischen Antragendem und Annehmendem, zustande.

    Verwandte Begriffe: Annahme

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