Rechts-Lexikon

    Anfechtung

    Die Anfechtung eines anfechtbaren Rechtsgeschäftes führt zur Nichtigkeit dieses Rechtsgeschäfts. Voraussetzungen ist ein Anfechtungsgrund nach den §§ 119 ff. BGB, für Testamente ist die Anfechtung im Erbrechtsteil des BGB gesondert geregelt.

    Verwandte Begriffe: Abstraktionsprinzip

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