Rechts-Lexikon

    Amtshaftung

    Amtshaftung bezeichnet die Haftung des Staates für Verfehlungen seiner Amtsträger (z. B. Beamte), sofern die Voraussetzungen von Art. 34 GG und § 839 BGB vorliegen.

    Verwandte Begriffe: Öffentliches Recht

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