Rechts-Lexikon

    Altersteilzeit

    Altersteilzeit ist die von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Verminderung der Arbeitszeit ab dem 55. Lebensjahr, sofern sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber darüber geeinigt haben und die Voraussetzungen des Alterteilzeitgesetz (AltTZG) vorliegen.

    « zurück zur Übersicht

    Gerne beraten wir Sie zum Thema "Altersteilzeit" in der Umgebung von Blankenfelde, Dahlewitz, Mahlow, Rangsdorf und Zossen in unserer Zweigstelle Dahlewitz.