Rechts-Lexikon

    Allgemeine Geschäftbedingungen (AGB)

    Für eine Vielzahl von Verträgen (mind. 3) vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Partei bei Abschluss des Vertrages stellt. Geregelt sind die Vorschriften für AGB in den §§ 305 ff. BGB.

    Verwandte Begriffe: Privatautonomie, Vertragsfreiheit

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