Rechts-Lexikon

    Abtretung

    Auch "Zession" genannt, dingliches Rechtsgeschäft, mit dem der bisherige Inhaber einer Forderung ("Zedent") diese Forderung auf seinen Vertragspartner ("Zessionar") überträgt. Notwendig dazu ist eine Einigung beider Parteien. Geregelt ist die Abtretung in §§ 398 ff. BGB.

    Verwandte Begriffe: Abstraktionsprinzip

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