Rechts-Lexikon

    Abfindung

    Als Abfindung wird die Entschädigungszahlung an den Arbeitnehmer für den Verlust seines Arbeitsplatzes bezeichnet. Sie ist zum Teil gesetzlich geregelt, wird zum anderen aber auch durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, oft in Form eines Vergleichs, vereinbart.

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